enteignen

enteignen

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ent|eig|nen [ɛnt'|ai̮gnən], enteignete, enteignet <tr.; hat:
a) durch Anordnung oder Gesetz dem Eigentümer wegnehmen:
den Grundeigentümer, Fabrikanten enteignen.
b) (von Privateigentum) durch Anordnung oder Gesetz in staatliches Eigentum überführen:
die Fabriken wurden enteignet.

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ent|eig|nen 〈V. tr.; hat〉 jmdn. \enteignen jmdm. sein Eigentum entziehen (im Interesse des Staates)

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ent|eig|nen <sw. V.; hat:
a) jmdm. Eigentum durch legalen staatlichen Eingriff für öffentliche, dem Allgemeinwohl dienende Zwecke entziehen:
einen Hausbesitzer e.;
b) von Privateigentum in staatliches Eigentum überführen:
ein Unternehmen, jmds. Vermögen e.

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ent|eig|nen <sw. V.; hat: a) jmdm. Eigentum durch legalen staatlichen Eingriff für öffentliche, dem Allgemeinwohl dienende Zwecke entziehen: einen Hausbesitzer e.; b) von Privateigentum in staatliches Eigentum überführen: den Großgrundbesitz, ein Unternehmen, jmds. Vermögen e.; Ein Teil seiner Äcker sollte enteignet werden (Lentz, Muckefuck 313).

Universal-Lexikon. 2012.

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Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • enteignen — ↑evinzieren, ↑expropriieren, ↑konfiszieren …   Das große Fremdwörterbuch

  • enteignen — V. (Aufbaustufe) jmdm. das Eigentum an etw. durch einen Erlass entziehen Beispiel: Viele Bauern wurden damals infolge der Reform enteignet …   Extremes Deutsch

  • enteignen — entprivatisieren, in Staatseigentum überführen, nationalisieren, verstaatlichen; (marx.): expropriieren; (Wirtsch.): sozialisieren, vergesellschaften. * * * enteignen:expropriieren(veraltend) enteignenbeschlagnahmen,vergesellschaften,verstaatliche… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • enteignen — ent·eig·nen; enteignete, hat enteignet; [Vt] jemanden enteignen jemandem sein Eigentum (meist Häuser, Fabriken o.Ä.) nehmen und es aufgrund von Gesetzen zum Eigentum des Staates machen || hierzu Ent·eig·nung die …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • enteignen — ent|eig|nen …   Die deutsche Rechtschreibung

  • vergesellschaften — enteignen, entprivatisieren, in gesellschaftlichen/staatlichen Besitz überführen, in Staatseigentum überführen, kollektivieren, verstaatlichen; (marx.): expropriieren; (Wirtsch.): sozialisieren. * * * vergesellschaften:⇨verstaatlichen… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • enteig. — enteignen EN to expropriate, to dispossess …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

  • enteign. — enteignen EN to expropriate, to dispossess …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

  • Enteignung — Vergesellschaftung; Verstaatlichung; Kollektivierung; Nationalisierung * * * Ent|eig|nung 〈f. 20〉 das Enteignen * * * Ent|eig|nung, die; , en: a) das ↑ Enteignen …   Universal-Lexikon

  • expropriieren — ex|pro|pri|ie|ren auch: ex|prop|ri|ie|ren 〈V. tr.; hat〉 enteignen [<frz. exproprier „enteignen“] * * * ex|pro|p|ri|ie|ren <sw. V.; hat [frz. exproprier, zu lat. ex = (her)aus u. proprius = eigen] (marx.): enteignen: die Großgrundbesitzer e …   Universal-Lexikon

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